PKV Vergleich für Beamte..

private Krankenversicherung für Beamte

PKV Beamte - Test und Vergleich

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PKV PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG BEAMTE


Private Krankenversicherung für Beamte – Vergleichen lohnt!

Ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse bietet sich  für Beamte in der Regel nicht an, da es in diesem Fall keinen Zuschuss vom Dienstherren gibt und Beamte den Vollbeitag leisten müssen. Deshalb ist die einzige sinnvolle Lösung meist der Wechsel in die private Krankenversicherung für Beamte. Grundsätzlich haben Beamte einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser richtet sich nach der Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Bundes. Die Höhe des Beihilfeanspruches ist abhängig von der familären Situation. So erhalten ledige oder verheiratete 50 Prozent Beihilfe. Ab dem zweiten Kind steigert sich der Beihilfeanspruch in den meisten Bundesländern auf 70 Prozent. Über die private Krankenversicherung für Beamte werden dann die Restkosten abgesichert.

Im Bereich private Krankenversicherung für Beamte bieten die Krankenversicherer sehr unterschiedliche Tarife. Dadurch ist es für Beamte enorm schwierig aus dieser Vielzahl der Angebote das individuell passende zu finden. Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte sollten Sie sich deshalb darüber im Klaren sein, auf welche Leistungen Sie Wert legt. Doch nicht nur das Leistungsangebot der Krankenversicherung ist bedeutend, der Tarif der PKV für Beamte muss darüberhinaus auch im preislichen Rahmen liegen. Aufgrund der vielfältigen Angebote sollten Sie vor dem Abschluss unbedingt einen unabhängigen Vergleich erstellen lassen. Nur so können Sie für sich persönlich den optimalen Tarif zu finden. 

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PKV für Beamte

Beamte sind im Gegensatz zu Angestellten nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sondern haben die Möglichkeit sich privat zu versichern.

Beamte sind freiwillige Mitglieder in der GKV!

Dies ist in fast allen Fällen auch empfehlenswert, da neben dem deutlichen Leistungsplus der privaten Krankenversicherungen auch der finanzielle Aspekt eine wesentliche Rolle spielt. Entscheidet sich ein Beamter für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung, so erfolgt die Einstufung als freiwilliges Mitglied. Im Gegensatz zum Angestellten, der von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse erhält, muss ein Beamter jedoch den vollen Beitrag als freiwilliges Mitglied bezahlen. Der Dienstherr beteiligt sich nicht am gesetzlichen Krankenkassenbeitrag. Demzufolge kommt in der GKV auf einen Beamten eine enorme finanzielle monatliche Belastung zu, die den Verbleib unattraktiv macht.

 Privat krankenversicherte Beamte haben Beihilfeanspruch!

Entscheidet sich der Beamte aber für eine private Krankenversicherung, erhält er und die mitzuversichernden Familienangehörigen, in Form der Beihilfe eine finanzielle Unterstützung vom jeweiligen Dienstherrn. Die Höhe der Beihilfe beträgt zwischen 50- bis 80 Prozent. Ausschlaggebend ist die Familiensituation und das Beihilferecht des Bundes- bzw. des entsprechenden Landes.

Die über die Beihilfe hinaus verbleibenden Restkosten werden in einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Zur Berechnung des monatlichen Beitrages spielt dabei jedoch die Besoldung keine Rolle (im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung). Entscheidend ist das Einstiegsalter, Geschlecht und der Gesundheitszustand.

 
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Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Beamte werden von der gesetzlichen Krankenkasse, wie Selbständige und Angestellte, die Oberhalt der Jahresentgeltgrenze verdienen bewertet. Dementsprechend werden Beamte und auch Beamtenanwärter und Refrendare als freiwillige Mitglieder eingestuft.

Kein Zuschuss des Dienstherrn für Beamte in der GKV!

Im Gegensatz zum Angestellten erhalten Beamte in der GKV jedoch keinen Zuschuss durch den Arbeitgeber bzw. bei Beamten durch den Dienstherrn. Somit muss ein Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung den kompletten freiweilligen Beitrag eigenständig tragen. Dementsprechend unterliegen Beamte natürlich nicht der Krankenversicherungspflicht in der GKV, sondern es besteht die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Entscheidet sich der Beamte für die private Krankenversicherung, beteiligt sich sein Dienstherr in Form der Beihilfe an seinen und den Krankenkosten der mitzuversichernden Familienmitgliedern. Die Höhe des Beihilfeanspruches ist abhängig von der familiären Situation und dem jeweiligen Bundes- Länderrecht.
Die Restkosten sichert der Beamte durch die private Krankenversicherung ab. Somit profitiert ein Beamter durch den Wechsel in die PKV fast immer doppelt: Der monatliche Beitrag ist geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Leistungen sind deutlich besser.

Beitrag zur PKV richtet sich nicht nach dem Einkommen!

Der Beitrag für die privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem Sold des Beamten, sondern nach seinem Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und der Tarifwahl.


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PKV - Beihilfe für Beamte

Die Beihilfe wird Beamten vom Dienstherren als finanzielle Unterstützung für die Versorgung im Krankheitsfall gewährt. Je nach Beihilfevorschrift des Bundes bzw. Bundeslandes und der familiären Situation erstattet die Beihilfe 50 – 80 Prozent der Kosten beispielsweise für ärztlich- zahnärztliche Behandlungen, Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte. Welche medizinischen Leistungen im Einzelnen von der Beihilfe übernommen werden, ist in den Beihilfeverordnungen festgelegt. Ein bundesweit einheitliches Beihilferecht gibt es nicht. Somit gilt für Beamte die Beihilfevorschrift des jeweiligen Dienstherren, also des Bundes bzw. des entsprechenden Bundeslandes.

Der Anspruch auf Beihilfe erstreckt sich auch auf die Familie eines Beamten. Der Ehegatte ist beihilfeberechtigt, wenn dessen Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor der Antragstellung unter 18.000 Euro lag. Für im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder wird ebenfalls Beihilfe gewährt.

Um einen Anspruch auf Beihilfe zu haben, müssen die Restkosten über eine private Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden.


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