PKV GKV Test, private und gesetzliche Krankenversicherung vergleichen..

Private Krankenversicherungen vergleichen.

gesetzliche und private Krankenversicherungen im Test.

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Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem der privatrechtlich organisierten und teilweise mit Gewinnerzielungsabsicht operierenden Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Daher sollten Sie unbedingt Krankenversicherungen vergleichen. Der Begriff steht auch für Gesamtheit der Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten. Im Jahr 2008 besaßen etwa 8,6 Millionen Menschen in Deutschland eine private Krankenversicherung. Dies entspricht ca. 10,5 % der deutschen Bevölkerung.

Krankenversicherung vergleichen

Es folgt eine Tabelle der zehn größten deutschen privaten Krankenversicherungen, gemessen an den eingenommenen Bruttobeiträgen des Geschäftsjahres 2008 (alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Krankenversicherungssparten der genannten Unternehmen):

Rang Gesellschaft Beiträge Mio. €
1 Debeka 4.237
2 DKV 3.745
3 Allianz 3.119
4 Axa 2.091
5 Signal 2.006
6 Central 1.813
7 Bayerische Beamtenkasse 1.264
8 Barmenia 1.264
9 Continentale 1.214
10 Hallesche 921

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Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.

Die GKV nimmt über 55 jährige Personen aber auch dann wieder auf, wenn sie -z.B. nach einer Insolvenz- teilweise oder vollständig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG-I oder ALG-II) erhalten, es besteht dann eine Versicherungspflicht in der GKV über das ALG. Ebenso muss die GKV aufnehmen, wenn Rentner im Alter Leistungen der Grundsicherung erhalten, sie sind dann wieder pflichtversichert über die Leistungen der Grundsicherung.

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Unterschiede zwischen PKV und GKV


    * Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig.
    * Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision, …) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV wird der Anfangsbeitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) berechnet und steigt oder sinkt dann aufgrund verschiedener Faktoren.
    * Die Beiträge zur GKV sinken mit dem Renteneintritt in der Regel durch das niedrigere Einkommen, in der PKV steigen sie weiter an.
    * Gut verdienende Alleinstehende ohne Vorerkrankungen zahlen bei frühem Eintrittsalter in der PKV günstigere Beiträge als in der GKV.
    * Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur teilweise bezahlt (z. B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen, Zahnersatz).
    * In der GKV erfährt der Versicherte meist nicht, was abgerechnet wird; in der PKV wird dem Versicherten für jede Leistung eine Rechnung ausgehändigt, die von der PKV dann ganz oder teilweise erstattet wird.
    * Im Bereich der Innovationen in der Medizin zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur, was ihrer Ansicht nach „notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.
    * Die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal ist nur von GKV-Versicherten zu entrichten. Dies gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren.
    * Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch.
    * Klagen gegen eine GKV erfolgen vor den Sozialgerichten als Klagen aus einem öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsverhältnis. Sie werden sehr schnell verhandelt, entschieden und sie sind kostenfrei.
    * Klagen gegen eine PKV erfolgen vor den Zivilgerichten als Klagen aus einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis. Sie sind schon in der ersten Instanz langwierig. Die Rechtsstreite dauern oft viele Jahre, insbesondere wenn eine Seite in die nächste Instanz geht. Bis zu einem Urteil oder Vergleich besteht de facto kein Versicherungsschutz. Die Klagen sind teuer und private Rechtsschutzversicherungen schließen solche Klagen in der Regel in ihren Versicherungsbedingungen vollständig von allen Versicherungsleistungen aus.
    * PKV-Versicherte können bei Unzufriedenheit nur mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln, weil sie älter wurden, eventuell inzwischen Krankheitsvorfälle hatten und ihre Altersrücklage noch nicht angerechnet erhalten.
    * GKV-Versicherte, die weder studentisch krankenversichert noch freiwillig GKV-versichert sind, sind während des Bezugs von Elterngeld kostenlos krankenversichert.
    * PKV-Versicherte erhalten kein Krankengeld und keine Zuschüsse bei Kuren; es kann aber zusätzlich über eine Krankentagegeldversicherung das Nettoeinkommen zuzüglich des Sozialversicherungsanteils auf unbestimmte Zeit versichert werden.


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