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Ein unverbindlicher, kostenloser Vergleich lohnt sich allemal. Was haben SIe zu verlieren? Finden Sie eine günstigere private Krankenversicherung oder eine PKV mit besserer Leistung bei gleichbleibendem Beitrag. Hier PKV GKV vergleichen!Es folgt eine Tabelle der zehn größten deutschen privaten Krankenversicherungen, gemessen an den eingenommenen Bruttobeiträgen des Geschäftsjahres 2008 (alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Krankenversicherungssparten der genannten Unternehmen):
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Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.
Die GKV nimmt über 55 jährige Personen aber auch dann wieder auf, wenn sie -z.B. nach einer Insolvenz- teilweise oder vollständig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ALG-I oder ALG-II) erhalten, es besteht dann eine Versicherungspflicht in der GKV über das ALG. Ebenso muss die GKV aufnehmen, wenn Rentner im Alter Leistungen der Grundsicherung erhalten, sie sind dann wieder pflichtversichert über die Leistungen der Grundsicherung.
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Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der
GKV beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist für jede versicherte
Person ein separater Beitrag fällig.
* Die Beiträge richten sich
bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt,
Provision, …) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV wird der
Anfangsbeitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter,
Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand) berechnet und steigt oder sinkt
dann aufgrund verschiedener Faktoren.
* Die Beiträge zur GKV
sinken mit dem Renteneintritt in der Regel durch das niedrigere
Einkommen, in der PKV steigen sie weiter an.
* Gut verdienende
Alleinstehende ohne Vorerkrankungen zahlen bei frühem Eintrittsalter in
der PKV günstigere Beiträge als in der GKV.
* Einige Leistungen
werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur teilweise
bezahlt (z. B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen,
Zahnersatz).
* In der GKV erfährt der Versicherte meist nicht,
was abgerechnet wird; in der PKV wird dem Versicherten für jede
Leistung eine Rechnung ausgehändigt, die von der PKV dann ganz oder
teilweise erstattet wird.
* Im Bereich der Innovationen in der
Medizin zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur, was ihrer
Ansicht nach „notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“
ist.
* Die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal ist nur von
GKV-Versicherten zu entrichten. Dies gilt nicht für Kinder unter 18
Jahren.
* Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch.
* Klagen gegen eine GKV erfolgen vor den Sozialgerichten als Klagen aus
einem öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsverhältnis. Sie werden
sehr schnell verhandelt, entschieden und sie sind kostenfrei.
*
Klagen gegen eine PKV erfolgen vor den Zivilgerichten als Klagen aus
einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis. Sie sind schon in der
ersten Instanz langwierig. Die Rechtsstreite dauern oft viele Jahre,
insbesondere wenn eine Seite in die nächste Instanz geht. Bis zu einem
Urteil oder Vergleich besteht de facto kein Versicherungsschutz. Die
Klagen sind teuer und private Rechtsschutzversicherungen schließen
solche Klagen in der Regel in ihren Versicherungsbedingungen
vollständig von allen Versicherungsleistungen aus.
*
PKV-Versicherte können bei Unzufriedenheit nur mit erheblichen
finanziellen Nachteilen zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln, weil
sie älter wurden, eventuell inzwischen Krankheitsvorfälle hatten und
ihre Altersrücklage noch nicht angerechnet erhalten.
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GKV-Versicherte, die weder studentisch krankenversichert noch
freiwillig GKV-versichert sind, sind während des Bezugs von Elterngeld
kostenlos krankenversichert.
* PKV-Versicherte erhalten kein
Krankengeld und keine Zuschüsse bei Kuren; es kann aber zusätzlich über
eine Krankentagegeldversicherung das Nettoeinkommen zuzüglich des
Sozialversicherungsanteils auf unbestimmte Zeit versichert werden.
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